Bundesministerium für Inneres

 

Das Bundesministerium für Inneres (kurz BMI oder Innenministerium) ist die Sicherheitsbehörde III. Instanz und insbesondere für das Sicherheitswesen, weiters für Angelegenheiten der Staatsbürgerschaft, Wahlen, Volksabstimmungen und Volksbegehren sowie den Zivildienst zuständig. Leiter des Ministeriums ist der Innenminister der Republik Österreich.

Das BMI ist zuständig für:

Sicherheitswesen

Staatsgrenzen

Organisation des Dienstbetriebes der Bundespolizei

Staatsbürgerschaft und Heimatrecht

Personenstandsangelegenheiten, z. B. Namensrecht (soweit sie nicht von Justizbehörden zu vollziehen sind)

Wahlen, Volksbegehren, Volksbefragungen und Volksabstimmungen

Organisation der inneren Verwaltung in den Ländern

Angelegenheiten der Gemeinden und Gemeindeverbände (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes fallen)

Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens (soweit sie nicht in den Wirkungsbereich eines anderen Bundesministeriums fallen)

Katastrophenschutz

Zivildienst

Angelegenheiten der staatlichen Verwaltung, die nicht ausdrücklich einem anderen Bundesministerium zugewiesen sind.

Entminungsdienst

 Dem Entminungsdienst (EMD) obliegt die Bergung, Untersuchung, der Abtransport und die Unschädlichmachung aufgefundener noch sprengkräftiger Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg (Fundmunition); bei gegebenem Anlass das Absuchen von Geländebereichen, Gewässern oder Objekten sowie bei Vorfinden derartiger Kriegsrelikte deren Bergung, Untersuchung, Abtransport und Vernichtung.

Als Fundmunition gelten alle militärischen Kampfmittel aus der Zeit der beiden Weltkriege, die Spreng-, Zünd-, Brand-, Nebel-, Rauch-, Leucht- und Kampfstoffe enthalten und sich nicht in Gewahrsam hierzu befugter Personen, Behörden oder Dienststellen befinden.

Soweit spreng- und zündfähige Gegenstände der oben beschriebenen Natur als Beweisstück benötigt werden, sind diese vom EMD zu verwahren, soweit sie sich nicht in Gewahrsam hierzu befugter Personen, Behörden oder Dienststellen befinden.

Beim Auffinden oder Wahrnehmen sprengkräftiger Kriegsrelikte oder sprengstoffverdächtiger Gegenstände verständigen Sie unverzüglich die nächstgelegene Sicherheitsdienststelle (in Österreich über den Notruf 133) und beachten Sie bitte unbedingt die nachstehenden Hinweise.

 

Für den Laien gilt: "Hände weg ... sonst sind sie weg!"

 

 

Entschärfungsdienst – ESD

 

Dem Entschärfungsdienst (ESD) obliegt das Erkennen, Entschärfen, Untersuchen und der Transport sowie das Unschädlichmachen oder Aufbewahren sichergestellter sprengstoffhältiger Gegenstände, die offensichtlich nicht sprengkräftige Kriegsrelikte aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg sind; die Untersuchung von Tatorten nach Anschlägen und Unfällen, wenn diese auf die Umsetzung von Explosivstoffen zurückzuführen sind, sowie die Erstellung von Befunden und fachtechnischen Beurteilungen nach solchen Ereignissen.

 

 

FLUGPOLIZEI

 

Allgemeines

 

 Brustabzeichen der Flugpolizei

Die Flugpolizei ist eine Einheit des österreichischen Innenministeriums und gehört nicht dem Wachkörper Bundespolizei an. Der Dienst wird von den Angehörigen der Flugpolizei jedoch in der Uniform versehen, die derjenigen der Bundespolizei entspricht.

 

Aufgaben

 

Die Leitung der Flugpolizei koordiniert und tätigt Flugeinsätze im Dienste der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, Ruhe und Sicherheit. Das sind Flüge in staatspolizeilichen und kriminalpolizeilichen Angelegenheiten, Flüge im Zusammenhang mit Großveranstaltungen oder bei der Verkehrsüberwachung. Besondere Sicherheitsaufgaben werden auch im Bereich des Zivilschutzes wahrgenommen. So werden ua. die Feuerwehren bei der Brandbekämpfung aus der Luft oder bei sonstigen Naturkatastrophen unterstütz. Es werden Such- und Rettungsdienste für die Zivilluftfahrtbehörde (ACG) durchgeführt; sehr oft werden wir die Flugpolizei zu Seilbergungen im schwierigen alpinen Gelände gerufen oder zur Suche nach abgängigen Personen.

Die früher von der Flugpolizei ebenfalls durchgeführten Rettungs- und Ambulanzflüge werden seit 1. Juli 2001 zur Gänze von der ÖAMTC - Flugrettung wahrgenommen.

Die Ausbildung erfolgt im ressorteigenen Schulzentrum. Dort werden Exekutivbedienstete zu Piloten und Luftfahrzeugwarten ausgebildet. Die Ausbildung von Flugbeobachtern und Flugrettern sowie deren gesamte Fortbildung wird der zuständigen ministeriellen Abteilung koordiniert und geleitet. Hinzu kommt die Schulung von externem Personal (z.B. von Feuerwehrleuten - Ausbildung zu Feuerwehrflughelfern).

Der Ankauf neuer Luftfahrzeuge und deren Instandhaltung wird ebenfalls intern organisiert. Die Wartung und technische Betreuung unserer Luftfahrzeuge ist eine besonders verantwortungsvolle Aufgabe welche von ressorteigenen Spezialisten vorgenommen wird.

Eine wichtige Aufgabe ist auch die Mitwirkung der Luftpolizei im Bereich des Luftfahrtrechts, im Speziellen bei der Erlassung und Konzipierung neuer rechtlicher Bestimmungen auf diesem Sektor. Die Mitarbeit bei der Untersuchung von Grenzzwischenfällen im Luftraum und bei Angriffen auf die Sicherheit der Zivilluftfahrt kommt als ein weiterer Aufgabenbereich hinzu. Neben der Aufklärung der Sachlage gilt vor allem, internationalen Organisationen als Berichterstatter zu dienen.