Bundesheer
Österreichs Bundesheer ist die amtliche Bezeichnung für die bewaffnete Streitmacht der Zweiten Republik Österreich. Sie ist Teil der österreichischen Bundesverwaltung und steht gemäß Artikel 80 B-VG unter dem Oberbefehl des Bundespräsidenten. Die Befehlsgewalt über das Bundesheer, soweit diese nicht dem Bundespräsidenten obliegt, wird durch den Bundesminister für Landesverteidigung ausgeübt. Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.
Die Aufgaben des Bundesheeres sind gemäß Art. 79 B-VG und § 2 Abs. 1 Wehrgesetz festgelegt. Neben der militärischen Landesverteidigung obliegt dem Bundesheer danach die Aufrechterhaltung der Inneren Sicherheit, sowie die Hilfeleistung bei Katastropheneinsätzen.
Das Bundesheer hat seit 1955 bereits mehrere militärische Einsätze zum unmittelbaren Schutz der Grenzen absolviert (Ungarn 1956, Tschechoslowakei 1968, Jugoslawien 1991)
Das Bundesheer besteht aus 35.000 Mann im Präsenzstand (Berufsoldaten und Grundwehrdiener) und ca. 30.000 Mann der Miliz.
Die Organisation des Bundesheeres in Friedenszeiten umfasst nur Wehrpflichtige des Präsenzstandes, die Einsatzorganisation umfasst auch die Milizsoldaten. Für die Heranziehung von mehr als 5.000 Mann der Miliz ist die Ermächtigung des Bundespräsidenten erforderlich.