Kriminalpolizei
Das Kriminalbeamtenkorps war ein eigener Wachkörper in Österreich und bestand bis 1. Juli 2005. Danach wurde es mit dem Bundessicherheitswachekorps sowie der Bundesgendarmerie zur Bundespolizei verschmolzen.
Die 6-monatige Ausbildung zum Kriminalbeamten (KrB) konnte nach mindestens 4-jähriger Dienstzeit als (uniformierter) Sicherheitswachebeamter beginnen.
Die Ausbildung umfasste insbesondere
Kriminalistik mit Kriminaltaktik, Kriminaltechnik und Polizeidienstkunde
Kriminologie
Staats- und Verfassungsrecht
Strafrecht sowie die das Eingriffsrecht betreffenden Abschnitte des Strafprozessrechts
Allgemeines Verwaltungsrecht sowie Besonderes Verwaltungsrecht hier insbesondere Polizeirecht
Beamtenrecht
Angewandte Psychologie
Rechtsmedizin
Nach Abschluss wurde der Beamte einer im Kriminaldienst tätigen Dienststelle zugewiesen und versah Dienst in Zivilkleidung und zivilem Dienstwagen, war aber mit Dienstwaffe und sonstigem Gerät (z. B. Handschellen) ausgestattet.
Der Kriminaldienst war zuständig für die Ermittlung von Strafdelikten, also gerichtlich strafbaren Tatbeständen, die sich grob in folgende Gruppen gliedern lassen:
Delikte gegen Leib und Leben (z. B. Mord)
Delikte gegen fremdes Vermögen (z. B. Diebstahl, Raub, Betrug, Veruntreuung)
Delikte gegen die Sittlichkeit (z. B. Vergewaltigung)
Fälschungsdelikte (z. B. Urkundenfälschung, Geldfälschung)
Kriminalbeamten wirkten also bei der gerichtlichen Strafverfolgung als exekutive Organe, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Untersuchungsrichter zur operativen Ermittlung herangezogen werden konnten.
Bezüglich ihrer Dienstgrade unterschieden sich im Kriminaldienst stehende Beamte grundsätzlich nicht von Sicherheitswachebeamten – entgegen einer teilweise auch durch TV-Serien verbreiteten Meinung gab (und gibt) es keine „Kommissare“ (Kommissar i.S.v. Dienstgrad der deutschen Polizei) in Österreich.