5,45 × 39 mm
Kaliber:
5,45 × 39 mm
Hülsenform:
Flaschenhalshülse, randlos
Maße :
Ø Hülsenschulter: 9,62 mm
Ø Hülsenhals: 6,41 mm
Ø Geschoss: 5,62 mm
Ø Patronenboden: 10,00 mm
Hülsenlänge: 39,50 mm
Patronenlänge: 56,75 mm
Gewichte :
Geschossgewicht: 3,43 g
Pulvergewicht: 1,85 g
Gesamtgewicht: 10,5 g
Technische Daten :
Geschwindigkeit V0: 900-960 m/s
Geschossenergie E0: 1316 J
Die Patrone 5,45 × 39 mm, auch als Modell M 74 bezeichnet, wurde eigens für das Sturmgewehr AK-74 entwickelt, nicht zuletzt unter dem Eindruck des US-amerikanischen Einsatzes der Patrone .223 Remington (5,56 × 45 mm NATO) im Vietnamkrieg. Die 5,45 × 39 mm folgte einer internationalen Tendenz zu kleineren Kalibern bei Schützenwaffen.
Die Vorteile eines gegenüber dem früheren Standardkaliber (7,62 mm) kleineren Kalibers liegen in der gestreckteren Flugbahn (bessere Rasanz), im geringeren Rückstoß, was die Treffgenauigkeit bei Feuerstößen erhöht und im geringeren Gewicht der Patrone, wodurch ein Schütze eine höhere Anzahl an Patronen mitführen kann. Während des Falklandkrieges 1982 wurde allerdings auch die Seitenwindempfindlichkeit solch leichter Geschosse deutlich (die britische Armee setzte u.a. das Sturmgewehr SA80 im Kaliber 5,56 × 45 mm ein).
Die Munition ist aus der als Sport- und Übungspatrone genutzten 5,6 × 39 mm hervorgegangen. Die ersten Medienberichte über diese Munition für das AK-74 gab es nach dem Einmarsch der Sowjetarmee in Afghanistan 1979. Wie auch bei frühen Berichten über die Wirkung der .223 Remington kam es dabei zu Übertreibungen. So kursierten über beide Patronen Gerüchte, ein Treffer eines Geschosses an einer beliebigen Stelle würde einen sofortigen Schocktod bewirken, was man aber getrost als Propagandamärchen des Kalten Krieges ansehen kann, ebenso wie das nach Bekanntwerden des Geschossaufbaus aufgekommene Gerücht, die hohle Geschossspitze sei mit einem Gift gefüllt.
Der Aufbau des Geschosses der Patrone 5,45 × 39 mm hat vielleicht zur Entstehung solcher Geschichten beigetragen. Das Geschoss besitzt eine hohle Spitze, gefolgt von einer Einlage aus Weichblei, an die sich ein von einer dünnen Bleischicht umfasster Stahlkern (4,18 mm x 15 mm) anschließt. Das Geschoss verlässt den Lauf einer standardmäßigen AK-74 rechnerisch mit fast 4600 Umdrehungen pro Sekunde. Diese schnelle Rotation bewirkt zusammen mit der leichten Spitze und dem Luftwiderstand eine sichere Stabilisierung des Geschosses (ähnlich einem auf der Spitze stehenden Kreisel), wogegen es bei der .223 Remington bei ungünstigen Laborierungen oder in kalter Luft hin und wieder zum Taumeln der Geschosse kam. Es gibt jedoch Berichte, wonach die Geschosse der 5,45 × 39 bereits durch Berührungen mit Laub, Zweigen oder anderen kleinen Hindernissen destabilisiert werden, was die Trefferlage dann unvorhersehbar macht.
Anders als z.B. bei der 5,56 x 45 Nato deformiert bzw. fragmentiert das Geschoss beim Eindringen in ein weiches Ziel nicht zuverlässig. Eher neigt die Kugel dazu im Ziel zu taumeln, was durch die hohle Spitze begünstigt wird[1]. Die Wundwirkung ist geringer als bei vergleichbarer, fragmentierender Munition, da die permanente Wundhöhle kleiner ist.[2]
Beim Auftreffen auf ein hartes Ziel spritzen der vordere Mantel und das Blei durch den Druck ringförmig weg und der Stahlkern durchdringt das Ziel, wobei der Rest des tombakbeschichteten Geschossmantels abgestreift wird. Bei Schießversuchen des deutschen Fachmagazins "Visier" wurde nach Durchschlagen einer 10 mm dicken Stahlplatte eine Längsverformung des Stahlkerns von nur 5 hundertstel Millimetern festgestellt[3].
Die Patrone 5,45 × 39 mm wird fast ausschließlich für den militärischen Bedarf einiger Staaten hergestellt, die Unterzeichner des Warschauer Vertrages waren oder mit dessen Mitgliedsstaaten kooperierten. Nur wenige Hersteller vermarkten diese Patrone (ohne Stahlkern) für zivile Zwecke, im Gegensatz etwa zur .223 Remington, die in zahlreichen Match- und Jagdlaborierungen angeboten wird. In Deutschland kommt hinzu, dass der Besitz von Hartkernmunition laut Waffengesetz (Anlage 2, Abschnitt 1, Punkt 5, Unterpunkt 4) verboten ist.